Nur ein Feiertag für die ganze Schweiz
Der 1. August ist der einzige Feiertag, der auf Bundesebene festgelegt ist. Alle anderen bestimmen die Kantone. Nach Artikel 20a des Arbeitsgesetzes kann ein Kanton bis zu 8 weitere Tage pro Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden festlegen.
Vier Tage sind in allen Kantonen Feiertage: Neujahr, Auffahrt, 1. August und Weihnachten. Der Karfreitag gilt überall ausser im Tessin und im Wallis. Katholische Kantone feiern oft Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und Mariä Empfängnis, reformierte eher Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag.
Werden Feiertage bezahlt?
Der 1. August ja: Das steht in der Bundesverfassung. Für die übrigen Tage verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber nicht zur Lohnzahlung. Wer einen Monatslohn hat, verliert praktisch nichts, weil der Monatslohn gleich bleibt. Im Stundenlohn hängt es vom Vertrag oder vom Gesamtarbeitsvertrag ab, die oft eine Entschädigung vorsehen.
Lokale Feiertage
Manche Städte kennen zusätzlich traditionelle freie Halbtage, die nicht in der offiziellen Liste der Kantone stehen. Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen, ob sie gewährt werden.