Die geltenden Sätze
| Satz | Gilt für |
|---|---|
| 8,1 % (Normalsatz) | die meisten Waren und Dienstleistungen, auch Essen im Restaurant |
| 2,6 % (reduziert) | Lebensmittel (ohne Alkohol), Wasser, Medikamente, Bücher und Zeitungen, Monatshygieneprodukte |
| 3,8 % (Sondersatz) | Beherbergung, inklusive Frühstück |
Die Sätze stehen in Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes.
Die Formeln
Vom Betrag ohne MWST zum Betrag inklusive MWST multipliziert man beim Normalsatz mit 1,081. Umgekehrt teilt man durch 1,081. Die in einem Bruttopreis enthaltene Steuer beträgt Preis × 8,1 ÷ 108,1, also rund 7,49 % des Preises.
Ein Beispiel: Eine Rechnung über 1’000 Franken ohne MWST enthält 81 Franken Steuer, total 1’081 Franken.
Wer muss MWST verrechnen?
Die Eintragung ins MWST-Register ist ab 100’000 Franken Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen obligatorisch (Art. 10 MWSTG). Unter dieser Grenze verrechnet ein Unternehmen keine MWST, ausser es lässt sich freiwillig eintragen. Damit kann es die auf eigenen Einkäufen bezahlte Vorsteuer zurückholen.