Ist der 13. Monatslohn obligatorisch?
Nein. Das Obligationenrecht schreibt ihn nicht vor. Geschuldet ist er, wenn der Arbeitsvertrag, der Gesamtarbeitsvertrag oder eine regelmässige Praxis des Betriebs ihn vorsieht.
Davon zu unterscheiden ist die Gratifikation. Der 13. Monatslohn ist Teil des Lohns: Wer im Lauf des Jahres geht, erhält den entsprechenden Anteil. Eine Gratifikation ist eine Sondervergütung zu bestimmten Anlässen, etwa an Weihnachten. Nach Artikel 322d OR besteht bei einem Austritt nur dann ein Anspruch auf einen Anteil, wenn dies vereinbart ist.
Die Berechnung
Der 13. Monatslohn entspricht dem Monatslohn mal dem Anteil des Jahres im Betrieb. Der Rechner zählt auf den Tag genau: Tage im Betrieb geteilt durch Tage des Jahres.
Bei 6’000 Franken pro Monat und Eintritt am 1. Juli 2026 sind Sie 184 von 365 Tagen im Betrieb. Der 13. Monatslohn 2026 beträgt also 6’000 × 184 ÷ 365 = 3’024.66 Franken brutto. Viele Arbeitgeber rechnen mit ganzen Monaten, hier 6 von 12, also 3’000 Franken. Welche Methode gilt, steht im Vertrag oder im Personalreglement.
Wann wird er ausbezahlt?
Meist im November oder Dezember. Manche Betriebe zahlen ihn in zwei Raten, etwa im Juni und im Dezember, oder verteilen ihn auf die 12 Monatslöhne. Bei einem Austritt wird der Anteil des laufenden Jahres mit dem letzten Lohn ausbezahlt.