Die gesetzlichen Fristen
| Situation | Frist | Mögliches Ende |
|---|---|---|
| Probezeit (1 Monat, höchstens 3) | 7 Tage | jeder Tag |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Monatsende |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate | Monatsende |
| Ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate | Monatsende |
Der Vertrag kann schriftlich andere Fristen vorsehen, aber nicht weniger als einen Monat. Nur ein Gesamtarbeitsvertrag darf darunter gehen, und nur für das erste Dienstjahr (Art. 335c Abs. 2 OR). Die Fristen müssen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich sein (Art. 335a OR).
Massgebend ist der Empfang
Die Kündigung muss vor Beginn der Frist bei der anderen Partei eintreffen. Das SECO nennt dieses Beispiel: Im 3. Dienstjahr beendet eine am 15. Oktober erhaltene Kündigung den Vertrag am 31. Dezember. Damit der Vertrag mit 2 Monaten Frist am 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 31. Oktober eintreffen.
Krankheit oder Unfall während der Frist
Hat der Arbeitgeber gekündigt und werden Sie danach krank oder haben einen Unfall, steht die Frist still (Art. 336c OR). Die Sperrfrist dauert:
- 30 Tage im 1. Dienstjahr;
- 90 Tage im 2. bis 5. Dienstjahr;
- 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr.
Ist die Arbeitsunfähigkeit vorbei oder die Sperrfrist ausgeschöpft, läuft die Frist weiter, wo sie stehen geblieben ist. Das Vertragsende verschiebt sich dann auf das nächste Monatsende.
Ein Beispiel: Im 4. Dienstjahr endet der Vertrag nach einer am 15. März erhaltenen Kündigung am 31. Mai. Sind Sie vom 10. bis 30. April krank, steht die Frist 21 Tage still: Sie endet am 21. Juni, der Vertrag am 30. Juni.
Erhalten Sie die Kündigung, während Sie bereits krank sind und die Sperrfrist läuft, ist sie nichtig. Dieser Schutz gilt nicht in der Probezeit und nicht, wenn Sie selbst kündigen.
Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
Die Fristen gelten in beide Richtungen gleich. Das Gesetz verlangt keine schriftliche Kündigung, aber ein eingeschriebener Brief beweist das Empfangsdatum. Auf Verlangen muss die kündigende Partei die Kündigung schriftlich begründen (Art. 335 Abs. 2 OR).