Die Formeln
Vom Stundenlohn zum Monatslohn: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate. Bei 30 Franken pro Stunde und 42 Stunden pro Woche ergibt das 30 × 42 × 52 ÷ 12 = 5’460 Franken pro Monat.
In die andere Richtung teilt man den Jahreslohn durch die bezahlten Stunden im Jahr. Bei 5’500 Franken pro Monat, 12-mal ausbezahlt, und 42 Wochenstunden beträgt der Stundenlohn 66’000 ÷ 2’184 = 30.22 Franken. Mit 13. Monatslohn sind es 32.74 Franken.
Ferienzuschlag im Stundenlohn
Wer im Stundenlohn arbeitet, oft mit unregelmässigen Einsätzen, erhält die Ferien meist als Zuschlag auf jede Stunde. Der Prozentsatz berechnet sich so: Ferienwochen geteilt durch Arbeitswochen.
| Ferien pro Jahr | Zuschlag auf den Stundenlohn |
|---|---|
| 4 Wochen | 8,33 % |
| 5 Wochen | 10,64 % |
| 6 Wochen | 13,04 % |
Nach dem Bundesgericht ist diese Art der Ferienabgeltung nur bei unregelmässiger Arbeit zulässig. Der Ferienanteil muss dann im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung klar ausgewiesen sein.
Manche Gesamtarbeitsverträge sehen zusätzlich einen Zuschlag für Feiertage vor. Prüfen Sie den GAV Ihrer Branche, wenn Sie im Stundenlohn arbeiten.
Zwei Stellenangebote vergleichen
Der Monatslohn sagt nicht alles: Zwei Stellen mit 5’500 Franken pro Monat können unterschiedliche Stundenlöhne haben, wenn die eine 40 und die andere 43 Wochenstunden verlangt. Rechnen Sie jedes Angebot auf einen Stundenlohn um, mit oder ohne 13. Monatslohn.