Der Betrag: 70 % oder 80 % des versicherten Verdienstes
Der versicherte Verdienst ist Ihr Durchschnittslohn der letzten 6 Monate oder der letzten 12 Monate, falls dieser höher ist (Art. 37 AVIV). Er ist auf 12’350 Franken pro Monat begrenzt, also 148’200 Franken pro Jahr. Unter 500 Franken pro Monat ist der Lohn nicht versichert.
Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes, wenn Sie für ein Kind unter 25 Jahren unterhaltspflichtig sind, eine IV-Rente von mindestens 40 % beziehen oder das volle Taggeld höchstens 140 Franken beträgt. Das entspricht einem versicherten Verdienst von rund 3’797 Franken pro Monat. In allen anderen Fällen beträgt es 70 % (Art. 22 AVIG).
Das Taggeld berechnet sich so: versicherter Monatsverdienst ÷ 21,7 × Satz. Es wird für Werktage ausbezahlt, im Durchschnitt 21,7 pro Monat. Bei einem versicherten Verdienst von 5’500 Franken und ohne Kinder beträgt der Satz 70 %: Das Taggeld macht 177.42 Franken, also rund 3’850 Franken pro Monat vor Abzügen.
Erhält während der Arbeitslosigkeit niemand Familienzulagen für Ihr Kind, zahlt die Kasse einen Zuschlag in der Höhe dieser Zulagen.
Die Wartetage
Die ersten Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit werden nicht entschädigt. Ihre Zahl hängt vom versicherten Jahresverdienst und von unterhaltsberechtigten Kindern ab (Art. 18 AVIG und Art. 6a AVIV).
| Versicherter Verdienst pro Jahr | Ohne Kinder | Mit Kind unter 25 Jahren |
|---|---|---|
| Bis 36’000 Franken | 0 Tage | 0 Tage |
| 36’001 bis 60’000 Franken | 5 Tage | 0 Tage |
| 60’001 bis 90’000 Franken | 10 Tage | 5 Tage |
| 90’001 bis 125’000 Franken | 15 Tage | 5 Tage |
| Über 125’000 Franken | 20 Tage | 5 Tage |
Die Wartetage gelten nur einmal pro zweijährige Rahmenfrist.
Wie viele Taggelder?
| Situation | Höchstens Taggelder |
|---|---|
| 12 Beitragsmonate | 260 |
| 18 Beitragsmonate | 400 |
| 22 Beitragsmonate und ab 55 Jahren oder IV-Rente ab 40 % | 520 |
| Unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflicht für Kinder | 200 |
| Von der Beitragspflicht befreit | 90 |
Massgebend sind die Beiträge der zwei Jahre vor der Anmeldung. Beginnt Ihre Rahmenfrist in den vier Jahren vor dem AHV-Referenzalter, erhalten Sie 120 zusätzliche Taggelder (Art. 41b AVIV).
Anmeldung
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag, für den Sie Taggeld beanspruchen, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Sie können das tun, sobald Sie die Kündigung erhalten haben. Arbeitsbemühungen zählen schon während der Kündigungsfrist: Halten Sie jede Bewerbung fest.